Verwaltungsrecht
Zu den Tätigkeiten des Fachanwalts für Verwaltungsrecht gehören unter anderem die Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in den Gebieten
öffentliches Baurecht (Bauplanungs-, Baugenehmigungs-, Baunachbar- und Bauordnungsrecht)
Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht)
sowie öffentliches Dienstrecht, insbesondere Beamtenrecht (Konkurrentenklagen, Disziplinarrecht)
Die Klagen müssen vor den zuständigen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit erhoben werden.
In einem Verfahren ist es für Sie zunächst wichtig, Widerspruchs- und Klagefristen zu beachten, die grundsätzlich jeweils einen Monat ab Zustellung des Bescheides laufen. Falls Sie jedoch die Widerspruchs- bzw. Klagefrist versäumt haben sollten, ist damit noch nicht alles verloren:
Ich prüfe für Sie gerne, inwieweit ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt werden kann. Hinsichtlich der Kosten eines Verfahrens bitte ich Sie mir zu Beginn der Vertretung anzusprechen. Ich stellen Ihnen dann gerne – soweit möglich – dar, welche Kosten auf Sie zukommen können.