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Anwaltsgebühren

Abrechnung nach Gebührentabelle

Die Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei Vertretung vor Gericht und in anderen Zusammenhängen ist durch den Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt worden.

Die Höhe der jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert. Hierunter versteht man jenen Betrag, den z. B. der Kläger gegen den Beklagten geltend macht.

 Zum Kostenrechner

Der Rechtsanwalt muss nicht teuer sein

In den meisten Fällen kommen Mandanten zum Rechtsanwalt, weil sie keine andere Wahl haben. Wenn man dann auch noch im Unklaren darüber ist, welche finanziellen Belastungen durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe auf einen zukommen können, ist dies nicht gerade behilflich, die bestehende Schwellenangst abzubauen. Ich bin stets bemüht, meinen Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung jedoch nicht unerschwinglich sein. Deshalb kläre ich Sie gerne jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem Fall anfallenden Kosten auf.

Außergerichtliche Beratung

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit ihren Auftraggebern zu treffen. Für den Fall der Beratung biete ich Ihnen daher spezielle Beratungstarife an.

Weitere Gebühren

In den übrigen Fällen können die Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder auch nach einer Honorarvereinbarung abgerechnet werden. Nach dem RVG sind die hierbei entstehenden Gebühren regelmäßig streitwertabhängig. Je höher der Streitwert, desto höher sind auch die Anwaltsgebühren. Eine Angabe fester Kostengrößen ist im Rahmen dieser Website wegen des von Fall zu Fall unterschiedlichen Umfangs der Tätigkeit nicht möglich. Ich kläre Sie jedoch gerne jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten auf.

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung. Die Deckungsschutzanfrage erledigen selbstverständlich wir für Sie.

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Rolf Matussek

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Sozialrecht
und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
mail@ra-matussek.de0531 / 390 266 00

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Rechtsanwalt Rolf Matussek

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38102 Braunschweig

0531 / 390 266 00 mail@ra-matussek.de

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Zögern Sie nicht und rufen gerne direkt in unserer Kanzlei in Braunschweig an. Wir kümmern uns um Ihr rechtliches Problem.

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